Die GfB unterstützt die Forderungen des neuen Feminismus
Der Kampf der Frauenbewegung seit den 1970er Jahren, der damals vor allem um den gleichberechtigten Zugang zur Erwerbsarbeit geführt werden musste, hat bedeutende Fortschritte erreicht. Es hat sich aber immer deutlicher gezeigt, dass damit nicht so viel gewonnen war wie erhofft. Denn die Care-Arbeit in der Familie, die Verantwortung für Kinderbetreuung, Hausarbeit und organisatorische Arbeit liegt noch immer größtenteils bei Frauen. Wenn diese Arbeit an externe Dienstleistungen ausgelagert werden, sind es auch wieder meist Frauen, die diese prekären Jobs ausführen.
Es stellt sich heraus, dass der Versuch, Erwerbsarbeit und Familienpflichten zu vereinbaren, bei vielen Frauen zu chronischem Stress und Überforderungssituationen führen. Der Ausbau der Kita-Betreuung, der als Lösung propagiert wurde, hat daran nichts geändert. Die personellen Engpässe sind auf absehbare Zeit nicht zu beheben. Außerdem werden sowohl die Bedürfnisse nach Mutter-Sein und Vater-Sein, die auch zur Identität von beiden Geschlechtern gehören können, missachtet – als auch der Bindungsbedarf von Kindern.
Vor diesem Hintergrund ist eine feministische Strömung entstanden, die die Anerkennung von Carearbeit als notwendigen Teil von gesellschaftlicher Arbeit einfordert. Sie zeigt auf, dass Vollzeitarbeit und Familienpflichten nicht wirklich vereinbar sind und betont die Notwendigkeit einer gleichen Aufteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern.
Mit unserer Forderung:
Elterngeld für 36 Monate, davon jeweils zwölf Monate für je ein Elternteil und zwölf Monate zur freien Verfügung, zum Beispiel auch für Familienangehörige
treten wir auch für eine gerechte Aufteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern durch die Beteiligung der Männer ein. Die Väter bekommen dafür dadurch einen Anreiz, brauchen aber auch arbeitsrechtlichen Schutz. So können Eltern in die Lage gebracht werden, die Care-Arbeit ohne Selbstüberforderung zu übernehmen. Der moderne Ausdruck „work-life-balance“ meint nichts anderes.