Neben der Institutionellen Betreuung gab es schon immer Familien, die neben ihren eigenen Kindern noch weitere Kinder mit betreut haben. Seit dem Ausbau der außerfamiliären Frühbetreuung hat die Tagespflege große Beachtung erfahren. Mit relativ wenig Aufwand wurden schnell und unkompliziert viele Betreuungsplätze geschaffen.

Der Ausbau der Kitas konnte der Nachfrage nicht nachkommen. Auch fehlen neben den räumlichen Möglichkeiten die Fachkräfte. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Jahr 2012 für jedes Kind, das den ersten Geburtstag gefeiert hat, spitzte sich die Situation noch einmal deutlich zu. 

Tagespflegestellen wuchsen aus dem Boden und sind aus so manchem Stadtbild gar nicht mehr weg zu denken. 

Es gibt verschiedene Arten der Tagespflege. 

  • Die Betreuung von 5 Kindern im eigenen Haushalt der Tagespflegeperson.
  • Die Betreuung von 5 Kindern in angemieteten Räumen. 
  • Die Großtagespflege mit 9 Kindern und 2 Betreuungskräften.

Zur Betreuung von Kindern als Tagespflegeperson ist ein Kurs von 160 Stunden zu absolvieren. Neben der Eignungsfeststellung durch das Jugendamt ist ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Attest vorzulegen, um eine Pflegeerlaubnis beantragen zu können. Die Bedingungen zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis sind in jeder Gemeinde unterschiedlich geregelt. 

Was sind die Vor- und Nachteile dieser Betreuungsform? Die Tagespflege ist eine personengebundene Betreuungsform. Das bedeutet, dass eine Person einen Vertrag mit den Erziehungsberechtigten abschließt und das Kind von eben dieser Person betreut wird. Zum Vergleich: Die Kita ist eine ortsgebundene Betreuungseinrichtung, hier ist der Ort der Betreuung festgelegt, die Personen sind variabel. Der Vorteil der Tagespflege ist, dass das Kind die Möglichkeit hat, sich an eine verlässlich erscheinende Person zu binden. Eine feste und konstante Bindungserfahrung ist im U3-Bereich die wichtigste Komponente und in der Tagespflege eher gegeben. Nachteilig wurde die Abhängigkeit zu eben einer Person beobachtet. Fällt diese aus, ist die Vertretung eher schlecht geregelt und von den Eltern zu leisten. Ein weiteres großes Thema ist das Unverständnis der Arbeitgeber:innen, wenn die Betreuung nicht verlässlich geregelt ist. Im Auge zu behalten ist unbedingt, dass der Wechsel der Bezugsbetreuung für das Kind ein sehr großer Stressor ist. Wie in jeder Betreuungspartnerschaft ist es auch hier sehr wichtig, dass Eltern und Tagesmutter*vater ein gutes Vertrauensverhältnis zueinander haben, und die Eltern müssen auch damit einverstanden sein, dass das Kind eine enge Bindung zu dieser einen Person aufbauen wird. 

Passen die Tagespflegepersonen mit der Familie gut zusammen ist die eng entstehende Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Tagespflegeperson ein weitere Vorteil. Eine gute Tagespflege legt Wert auf offenen Austausch und Einbeziehung der Eltern in alle Fragen rund um die Betreuung des Kindes. Diese Mitsprachemöglichkeit ist in großen Kitas nicht zu realisieren.